DAS FREIMAURERISCHE GELÖBNIS

Zur Aufnahme in den Verein (der Loge) gehört die Aufforderung zum Ablegen des „freimaurerischen Gelöbnisses“.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein „Gelöbnis“ (ein feierlich abgelegtes Versprechen) und nicht um einen „Schwur“ oder „Eid“.

Das Gelöbnis enthält eine Priorisierung der Dinge, die der Bruder Freimaurer zu beschützen hat. Das sind in der priorisierten Reihenfolge:

Die Familie und der Beruf gehen vor. Beides ist für den Bruder von existenzieller Bedeutung.

Der Staat und damit die Gemeinschaft der Menschen sind unantastbar. Der Freimaurer steht zu der Verfassung und Gesetzgebung seines Staates und kommt seinen Verpflichtungen als Bürger vollumfänglich nach.

Die Loge. Das Engagement in und für die Loge rangiert an dritter Stelle. Und somit gibt es nichts, was vom Bruder eine Vernachlässigung der Familie fordert oder gar Gesetzesbruch. Keine Handlung oder Tat soll nach Maßgabe dieses Gelöbnisses andere Menschen negativ beeinflussen.

Es gibt nichts Höheres, nichts Heiligeres, nicht Königlicheres, als die Bemühung, sich selbst zu einem besseren Menschen auszubilden.

Daher rührt auch die Bezeichnung der Freimaurerei als königliche Kunst.